…. wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz nach §§ 826, 31 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu zahlen.
Die VW AG ist mit der Begründung, dass sie
- aus Gewinnmaximierungsgründen Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen zur Abgasteuerung in den Verkehr gebracht,
- die Käufer dieser Fahrzeuge darüber getäuscht und
- dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat,
von der 21. Zivilkammer des Oberlandesgerichts (OLG) München am 06.04.2020 – 21 U 4179/18, 21 U 4851/19, 21 U 3039/19 – verurteilt worden, den Käufern
- eines PKW Golf Plus Life TDI,
- eines PKW VW Amarok sowie
- eines Pkw VW Golf VI
deren Fahrzeuge mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware ausgestattet worden waren, die jeweils gezahlten Kaufpreise,
- abzüglich einer nach der Formel Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer : voraussichtliche Restlaufleistung (Gesamtlaufleistung abzüglich Kilometerstand beim Kauf) zu berechnenden Entschädigung für die gezogenen Nutzungen,
zu erstatten, Zug um Zug gegen
- Herausgabe des Fahrzeugs.
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